Maskenpflicht
Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer FFP2 - Gesichtsmaske (oder Masken eines vergleichbaren Standards, z.B. KN95) an allen Standorten.
Medizinische Schutzmasken (sogenannte OP-Masken) sind nicht ausreichend.
Schützen Sie sich und Ihre Umgebung. Vielen Dank. Bleiben Sie gesund!
Medizinische Schutzmasken (sogenannte OP-Masken) sind nicht ausreichend.
Schützen Sie sich und Ihre Umgebung. Vielen Dank. Bleiben Sie gesund!
Einlassbeschränkungen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unsere Großhandelsfachmärkte den Gewerbetreibenden vorbehalten sind. Daher wird Kindern unter 12 Jahren der Zutritt zum Abholmarkt nicht gewährt. Kinder bis zu einem Alter von 18 Monaten dürfen in der Trageschale oder in der Sitzvorrichtung der Einkaufswagen mitgenommen werden. Bei Ihrem Einkauf darf Sie jeweils eine Person begleiten.